Das Jobcenter Lüchow-Dannenberg ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Lüneburger Heide und des Landkreises Lüchow-Dannenberg.
Das Jobcenter Lüchow-Dannenberg hat seinen Sitz in Lüchow (Wendland). Die Leitung des Jobcenters Lüchow-Dannenberg, als gemeinsame Einrichtung, erfolgt durch den Geschäftsführer; dieser vertritt das Jobcenter auch gerichtlich und außergerichtlich.
Erforderliche Aufsichts- und Steuerungsaufgaben für die beiden Träger nimmt die Trägerversammlung wahr, die paritätisch besetzt ist. Zur Unterstützung des Jobcenters Lüchow-Dannenberg wurde ein örtlicher Beirat gebildet. Dieser berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung von Eingliederungsmaßnahmen.
Das Jobcenter Lüchow-Dannenberg ist organisatorisch in zwei Kernbereiche unterteilt. In den Bereich Markt & Integration (Arbeitsvermittlung) und den Bereich der Leistungsgewährung (Leistungen).
Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bietet das Jobcenter Lüchow-Dannenberg seine Dienste über einen gemeinsamen Arbeitgeber-Service mit der Agentur für Arbeit Lüneburger Heide an. Die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II erbringt das Jobcenter nicht selbst, sondern hat diese Aufgaben auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg rückübertragen.
Zudem befindet sich neben der Arbeitsagentur Lüchow-Dannenberg auch die Jugendberufsagentur (JBA) in der Geschäftsstelle in Lüchow. In der Jugendberufsagentur Lüchow-Dannenberg haben sich öffentliche Einrichtungen als Kooperationspartner zusammengetan, um jungen Menschen beim Einstieg in das Berufsleben zu helfen:
Das Jobcenter Lüchow-Dannenberg beschreibt mit dem vorliegenden Leitbild sein Selbstverständnis als dienstleistende Organisation.

Wir haben als Beschäftigte den gesetzlichen Auftrag, die Aufgaben des Sozialgesetzbuchs – Zweites Buch (SGB II) in unserem Landkreis umzusetzen. Mit unserem Leitbild bringen wir zum Ausdruck, dass wir uns einer verantwortungsbewussten Aufgabenwahrnehmung im Sinne unserer Kundinnen und Kunden verpflichtet sehen.
Das Jobcenter Lüchow-Dannenberg verfügt zurzeit über knapp 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch die Träger (Landkreis Lüchow-Dannenberg und Agentur für Arbeit Lüneburg Uelzen) dem Jobcenter Lüchow-Dannenberg für seine Aufgabenerledigung zur Verfügung gestellt werden. Sie kümmern sich um die Belange von aktuell 1.594 Bedarfsgemeinschaften (Datenstand: Oktober 2025) im Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Von den knapp 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind 20 im Bereich Markt & Integration, 24 in der Leistungsgewährung, 6 in der Eingangszone und 3 im Team Integrationsleistungen tätig. Die verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in speziellen Bereichen wie z. B. Büro der Geschäftsführung, Rechtsbehelfsstelle, Ordnungswidrigkeiten, Außendienst und als Führungskräfte beschäftigt.
Einen Überblick über die Organisationsstruktur des Jobcenters Lüchow-Dannenberg erhalten Sie hier.
Das Jobcenter Lüchow-Dannenberg ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Lüneburger Heide und des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Die Trägerversammlung setzt sich zur Hälfte – jeweils 3 – aus Vertreterinnen und Vertretern beider Institutionen zusammen.
Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische und personelle Angelegenheiten des Jobcenters Lüchow-Dannenberg und nimmt erforderliche Aufsichts- und Steuerungsaufgaben wahr. Zu diesen Angelegenheiten gehören zum Beispiel:
Aktuell bestellte Mitglieder der Trägerversammlung des Jobcenters Lüchow-Dannenberg
Vertreter des Landkreises Lüchow-Dannenberg:
Vertreter der Agentur für Arbeit Lüneburger Heide:
Gemäß § 18d SGB II wird in jedem Jobcenter ein örtlicher Beirat gebildet. Der Beirat berät das Jobcenter Lüchow-Dannenberg zu den Instrumenten und Maßnahmen für die Eingliederung. Die Trägerversammlung bestimmt, welche Mitglieder Teil des Beirates werden. Dem Beirat gehören insbesondere Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Kammern und anderen berufsständischen Organisationen an.
Aktuell berufene Mitglieder des Beirates des Jobcenter Lüchow-Dannenberg:
Vertreter DGB Region Nord-Ost-Niedersachsen:
Herr Helmut Neumann (Vorsitzender)
Arbeitgeberverband für den Regierungsbezirk Lüneburg e.V.:
Herr Ralf Prahler (stellvertretender Vorsitzender)
Kreishandwerkerschaft Lüneburger Heide:
Herr Wolfgang Rohm
Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege:
Herr Ralf Ritter
Vertreter Bundesagentur für Arbeit:
Herr Michael Kühl
Vertreter des Landkreis Lüchow-Dannenberg:
Birgitta Hillmer
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Für das Jobcenter Lüchow-Dannenberg ist die Steigerung der Kundenzufriedenheit und die konsequente Verbesserung der Dienstleistungsqualität ein besonderes Anliegen. Ihre Anregungen, Ideen, Beschwerden oder ein Lob tragen nicht nur dazu bei, sondern bilden die wichtige Grundlage. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur unmittelbaren Äußerung Ihrer Kundenzufriedenheit über unsere Dienstleistungen an.
Teilen Sie uns gerne mit,
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Für das Jobcenter Lüchow-Dannenberg ist die Steigerung der Kundenzufriedenheit und die konsequente Verbesserung der Dienstleistungsqualität ein besonderes Anliegen. Ihre Anregungen, Ideen, Beschwerden oder ein Lob tragen nicht nur dazu bei, sondern bilden die wichtige Grundlage. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur unmittelbaren Äußerung Ihrer Kundenzufriedenheit über unsere Dienstleistungen an.
Teilen Sie uns gerne mit,
Jobcenter-Luechow-Dannenberg.KRM@jobcenter-ge.de
Wichtiger Hinweis:
Eine Beschwerde beim Kundenreaktionsmanagement stellt grundsätzlich keinen förmlichen Rechtsbehelf (wie z.B. einen Widerspruch) dar oder ersetzt diesen. Wenn Sie mit einer an Sie ergangenen Entscheidung nicht einverstanden sind und Sie dagegen einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen möchten, berücksichtigen Sie bitte immer die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides und die darin genannte zuständige Stelle.
Im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben erhebt, verarbeitet und nutzt das Jobcenter Lüchow-Dannenberg Sozialdaten von Kundinnen und Kunden sowie Dritten.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte (bDSB) wirkt auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen im Jobcenter hin. Seine Aufgaben sind u.a. die Beratung zum Datenschutz, die Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, die Unterstützung von Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte sowie die Schaffung von Transparenz in der Datenverarbeitung. Der behördliche Datenschutzbeauftragte handelt weisungsfrei und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zum Umgang des Jobcenters Lüchow-Dannenberg mit Ihren persönlichen Daten haben, hilft Ihnen der Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Lüchow-Dannenberg gerne weiter.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter:
Herr Brückner
Per Post:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Jobcenter Lüchow-Dannenberg
Seerauer Str. 37
29439 Lüchow
Per E-Mail:
Jobcenter-Luechow-Dannenberg.Datenschutz@jobcenter-ge.de
Weitergehende Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie im Faltblatt „Datenschutz im Jobcenter – Ihre Rechte als Antragsteller“ oder direkt auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für Datenschutz unter www.bfdi.bund.de.
Im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben erhebt, verarbeitet und nutzt das Jobcenter Lüchow-Dannenberg Sozialdaten von Kundinnen und Kunden sowie Dritten.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte (bDSB) wirkt auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen im Jobcenter hin. Seine Aufgaben sind u.a. die Beratung zum Datenschutz, die Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, die Unterstützung von Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte sowie die Schaffung von Transparenz in der Datenverarbeitung. Der behördliche Datenschutzbeauftragte handelt weisungsfrei und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zum Umgang des Jobcenters Lüchow-Dannenberg mit Ihren persönlichen Daten haben, hilft Ihnen der Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Lüchow-Dannenberg gerne weiter.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter:
Herr Brückner
Per Post:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Jobcenter Lüchow-Dannenberg
Seerauer Str. 37
29439 Lüchow
Per E-Mail:
Jobcenter-Luechow-Dannenberg.Datenschutz@jobcenter-ge.de
Weitergehende Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie im Faltblatt „Datenschutz im Jobcenter – Ihre Rechte als Antragsteller“ oder direkt auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für Datenschutz unter www.bfdi.bund.de.
Als gemeinsame Einrichtung unterliegt das Jobcenter Lüchow-Dannenberg dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Das seit dem 1. Januar 2006 bestehende Informationsfreiheitsgesetz soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung zu bekommen und so behördliche Handlungen besser nachvollziehen zu können.
Das Jobcenter Lüchow-Dannenberg hat sich für die Veröffentlichung zahlreicher Informationen im Internet entschieden, um Bürgerinnen und Bürgern ohne Antragstellung Einsicht in interne Weisungen zu geben. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass eine Vielzahl von Informationen und Weisungen für den SGB II – Bereich bereits über die Internetauftritte der beiden Träger (Landkreis Lüchow-Dannenberg und Bundesagentur für Arbeit) des Jobcenters Lüchow-Dannenberg für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden.
Weitergehende für das Jobcenter Lüchow-Dannenberg geltende Regelungen der Bundesagentur für Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) finden Sie hier und die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit hier.
Geschäftsanweisung Aufsuchende Beratung und Betreuung
Geschäftsanweisung Datenqualitätsmanagement
Geschäftsanweisung Dienstreisen
Geschäftsanweisung Ermessenslenkende Weisung Eingliederungsleistungen
Dienstanweisung Gewährung von Rechtsschutz für Beschäftigte
Geschäftsanweisung Hausordnung
Geschäftsanweisung Psychologische Beratung für Beschäftigte
Damit Sie sich künftig unkompliziert über Verfahren und Verwaltungsrichtlinien informieren können, wird das Jobcenter Lüchow-Dannenberg sein Online-Informationsangebot auf dem aktuellen Stand halten und dort Zug um Zug weitere Informationen einstellen.
Als gemeinsame Einrichtung unterliegt das Jobcenter Lüchow-Dannenberg dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Das seit dem 1. Januar 2006 bestehende Informationsfreiheitsgesetz soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung zu bekommen und so behördliche Handlungen besser nachvollziehen zu können.
Das Jobcenter Lüchow-Dannenberg hat sich für die Veröffentlichung zahlreicher Informationen im Internet entschieden, um Bürgerinnen und Bürgern ohne Antragstellung Einsicht in interne Weisungen zu geben. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass eine Vielzahl von Informationen und Weisungen für den SGB II – Bereich bereits über die Internetauftritte der beiden Träger (Landkreis Lüchow-Dannenberg und Bundesagentur für Arbeit) des Jobcenters Lüchow-Dannenberg für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden.
Weitergehende für das Jobcenter Lüchow-Dannenberg geltende Regelungen der Bundesagentur für Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) finden Sie hier und die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit hier.
Geschäftsanweisung Aufsuchende Beratung und Betreuung
Geschäftsanweisung Datenqualitätsmanagement
Geschäftsanweisung Dienstreisen
Geschäftsanweisung Ermessenslenkende Weisung Eingliederungsleistungen
Dienstanweisung Gewährung von Rechtsschutz für Beschäftigte
Geschäftsanweisung Hausordnung
Geschäftsanweisung Psychologische Beratung für Beschäftigte
Damit Sie sich künftig unkompliziert über Verfahren und Verwaltungsrichtlinien informieren können, wird das Jobcenter Lüchow-Dannenberg sein Online-Informationsangebot auf dem aktuellen Stand halten und dort Zug um Zug weitere Informationen einstellen.
Die Dienste des Jobcenters Lüchow-Dannenberg werden von vielen Menschen genutzt.
Wir bitten Sie deshalb, für den Besuch in unserem Gebäude einige Regeln zu beachten:
Bei Nichteinhaltung der Hausordnung ist jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter berechtigt, ein Hausverbot zu erteilen und die Polizei einzuschalten.
Ihre Geschäftsführung
Grundsatzerklärung des Jobcenters Lüchow-Dannenberg gegen Gewalt am Arbeitsplatz
Das Jobcenter Lüchow-Dannenberg ist ein gewaltfreier Ort. Wir, die Geschäftsführung des Jobcenters und unsere Beschäftigten, tolerieren keine Gewalt am Arbeitsplatz. Unser gemeinsames Ziel ist es, gewalttätige Übergriffe und Gefährdungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden zu vermeiden.
Diese Grundsatzerklärung gegen Gewalt am Arbeitsplatz begründet eine Verpflichtung von Geschäftsführung, Führungskräften und allen Beschäftigten. Wir sind gemeinsam für die Umsetzung der erforderlichen und verabredeten Maßnahmen verantwortlich.
„Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz“ ist regelmäßig Thema in Besprechungen.
Ihre Geschäftsführung
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