Für Unternehmen

Angebote für Unternehmen

Das Jobcenter Lüchow-Dannenberg gewährt Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, versteht sich aber auch als Arbeitsvermittlung. Um unsere Kundinnen und Kunden auf dem ersten Arbeitsmarkt integrieren zu können, arbeiten wir intensiv mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zusammen.

Diese Angebote können Sie als Unternehmen nutzen:

Ihr Arbeitgeber-Service

Der gemeinsame Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Lüneburger Heide und des Jobcenters Lüchow-Dannenberg. 

Nutzen Sie unser Angebot:

Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber erhalten professionelle Beratung und kompetente Unterstützung aus einer Hand.

 

Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner im gemeinsamen Arbeitgeber-Service bestimmt sich nach der Branche, in der Ihr Unternehmen angesiedelt ist.

 

In dieser Übersicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Sie Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner für Ihren Unternehmenszweig  auszuwählen.

 

Sie bevorzugen die Kontaktaufnahme per E-Mail? 

 

Luechow.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

 

Oder rufen Sie uns an:

 

Tanja Berlinecke
Telefon: 05841 9610 125

 

Petra Stahlbock
Telefon: 05841 9610 182

 

Sven Baldermann
Telefon: 05841 9714 199

 

Philipp Schulz
Telefon: 05841 9714 159

 

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vermitteln Ihnen Arbeitskräfte, beobachten und analysieren Marktveränderungen auf dem Arbeitsmarkt, geben Tipps, informieren über Trends und beraten hinsichtlich der Förderinstrumente.

 

Ihre Arbeitsplatz- bzw. Ausbildungsplatzanforderungen sind für uns das Maß der Dinge. Sie erhalten passgenau und schnell Vermittlungsvorschläge von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern. Die Anzahl der Vorschläge bestimmen Sie. Gerne führen wir auch eine Bewerbervorauswahl für Sie durch.

 

Der Arbeitgeber-Service verfügt über speziell ausgebildete Fachkräfte, die sich ausschließlich der besonderen Fragestellungen bei der Vermittlung von Rehabilitanden oder schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern annehmen. Hier erhalten Sie Auskünfte zu Fachfragen, Unterstützung bei der Einrichtung und Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und Beratung zu speziellen Förderinstrumenten.

 

Sie erreichen uns:

 

Montag – Freitag

08:00 – 18:00 Uhr

 

unter der kostenlosen Arbeitgeberhotline:

Oder Sie besuchen die JOBBÖRSE des gemeinsamen Arbeitgeber-Service im Internet. Dort können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber rund um die Uhr u. a. kostenlos Stellenangebote aufgeben und ihr Unternehmen präsentieren, Bewerberinnen bzw. Bewerber suchen und direkt mit ihnen Kontakt aufnehmen.

 

 

Mitarbeitersuche – Stellenangebot melden

Das Jobcenter Lüchow-Dannenberg unterstützt Arbeitsuchende dabei, eine geeignete Arbeit zu finden und leistet damit gleichzeitig einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Region. Wir wissen, welche Erfahrungen und Qualifikationen sowie Interessen und Fähigkeiten unsere Bewerberinnen und Bewerber mitbringen und sind so in der Lage, passende Bewerberinnen bzw. Bewerber für Ihre Arbeitsstellen vorzuschlagen.

 

Freie Stellen melden Sie hier.

 

Es kann vorkommen, dass nicht sofort Bewerberinnen und Bewerber mit den gewünschten Fachkenntnissen zur Verfügung stehen. Dann haben wir die Möglichkeit, geeignete Arbeitskräfte zu qualifizieren, ganz speziell nach Ihren betrieblichen Bedürfnissen. Das kann über eine externe Weiterbildung oder eine betriebliche Umschulung direkt bei Ihnen im Betrieb, mit Erwerb eines Berufsabschlusses, sein. Die anfallenden Kosten für die Weiterbildung übernimmt in der Regel das Jobcenter.

 

Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Das Jobcenter Lüchow-Dannenberg bietet Ihnen als Unternehmen diverse gesetzliche Fördermöglichkeiten für die Eingliederung von Beschäftigten an.

 

Eingliederungszuschüsse, Bildungsmaßnahmen, spezielle Förderprogramme für gehandicapte Menschen, Förderungen bei der Integration junger Menschen – zielgerichtete Maßnahmen, die für Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber die Einstellung, ob in Arbeit oder Ausbildung, leichter machen.

 

Doch bitte beachten Sie:

 

Ihre Förderanfrage muss vor Arbeitsaufnahme Ihrer zukünftigen Mitarbeiterin bzw. Ihres zukünftigen Mitarbeiters gestellt werden und Förderentscheidungen sind grundsätzlich Ermessensentscheidungen. Ob und in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Leistungen gewährt werden, wird im Rahmen einer Einzelfallentscheidung geprüft. 

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