Home » Home » Finanzielle Hilfen » Leistungen zur Förderung der Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme
Entstehen Ihnen Kosten im Zusammenhang mit der Anbahnung oder der Aufnahme eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes, können Sie die Übernahme dieser Kosten aus dem Vermittlungsbudget beantragen.
Die Förderung kann die Übernahme der angemessenen Kosten umfassen, wenn:
Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist eine Ermessensleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Ihre zuständige Vermittlungsfachkraft prüft individuell, ob die von Ihnen beantragte Förderleistung angemessen und notwendig ist.
Folgende Kosten aus dem Vermittlungsbudget können beantragt werden:
Die Antragsstellung für die Förderung aus dem Vermittlungsbudget kann mündlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Das Einstiegsgeld ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit mit hauptberuflichem Charakter. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung und wird gewährt, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist und die Hilfebedürftigkeit perspektivisch überwunden werden kann. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung von Einstiegsgeld.
Voraussetzung für die Gewährung von Einstiegsgeld ist, dass Sie die Leistung beantragen, bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen. Die Höhe des Einstiegsgeldes wird auf Grundlage Ihrer Regelleistung, der Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft sowie der Dauer Ihrer vorangegangenen Arbeitslosigkeit bemessen. Die Förderdauer von Einstiegsgeld ist zeitlich begrenzt.
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