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Die Kolleginnen und Kollegen der Eingangszone empfangen Sie zu den Sprech- und Öffnungszeiten.
Bei erstmaliger Antragstellung werden grundsätzlich die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erfragt.
Anschließend werden die notwendigen Antragsunterlagen ausgehändigt und der weitere Weg im Jobcenter erläutert.
Halten Sie bei Ihrem ersten Besuch bitte Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass bereit, sofern Sie sich im Jobcenter anmelden möchten.
Die Kolleginnen und Kollegen der Eingangszone versuchen möglichst viele Ihrer Anliegen bereits zu klären, soweit dies ohne Einbindung anderer Fachabteilungen möglich ist.
Anliegen, die in der Eingangszone terminfrei geklärt, geprüft und erklärt werden können sind beispielsweise:
Montag bis Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
zusätzlich donnerstags
14:00 – 15:30 Uhr
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