Arbeitsvermittlung: Markt und Integration

Anmeldung zur Arbeitsvermittlung

Das Team der Arbeitsvermittlung unterstützt und berät Sie aktiv bei der Suche nach einer Beschäftigung.

 

Bereits bei der Anmeldung im Jobcenter Lüchow-Dannenberg bzw. Antragstellung von Bürgergeld werden Sie gebeten, im Anschluss an die Aufnahme Ihrer persönlichen Daten in der Eingangszone, bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft persönlich vorzusprechen.

Es ist sinnvoll, wenn Sie zu Ihrem Erstgespräch Ihre Bewerbungsunterlagen mitbringen. Auch Personen, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten zeitnah einen Termin bei der Arbeitsvermittlung.

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Aufgaben und Ziele der Arbeitsvermittlung

Ihre zuständige Integrationsfachkraft steht Ihnen bei der Suche nach einer Beschäftigung beratend zur Seite. Insbesondere erarbeitet sie gemeinsam mit Ihnen auf Grundlage Ihrer persönlichen Situation, Ihrer Stärken sowie benötigter Unterstützungsbedarfe eine Strategie zur Integration in Arbeit oder Ausbildung. Sie werden über offene Stellenangebote auf dem Arbeitsmarkt informiert und erhalten entsprechende Vermittlungsvorschläge. Außerdem hat die Arbeitsvermittlung die Möglichkeit, Sie auf der Suche nach einer Beschäftigung durch eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget oder bei der Aufnahme einer Beschäftigung mit Einstiegsgeld zu unterstützen. Informationen bezüglich Weiterbildungen (Förderung der beruflichen Weiterbildung, FbW), Arbeitsgelegenheiten (AGH) sowie Probearbeiten (Maßnahme bei einem Arbeitgeber, MAG) erhalten Sie ebenso bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft.

 

Sofern es Ihre gesundheitliche Situation nicht zulässt, eine Beschäftigung aufzunehmen, hat Ihre zuständige Integrationsfachkraft die Möglichkeit, den Ärztlicher Dienst oder den Berufspsychologischer Service der Bundesagentur für Arbeit einzuschalten und mit der Begutachtung Ihrer gesundheitlichen Situation zu beauftragen.

 

Die mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft gemeinsam erarbeitete Strategie zur Integration in Arbeit oder Ausbildung wird im Kooperationsplan festgehalten.

 

Kooperationsplan

Bürgergeld-Berechtigte und ihre zuständigen Integrationsfachkräfte erarbeiten gemeinsam einen Kooperationsplan. Er hält kurz und knapp die gemeinsam vereinbarten Schritte fest, die der Eingliederung in Arbeit dienen sollen. Dazu ist er verständlich formuliert, eine Rechtsfolgenbelehrung ist nicht vorgesehen. Er ist die Basis der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Eingliederungsprozess für beide Seiten und ihr roter Faden.

 

Wenn ein Kooperationsplan nicht gemeinsam erstellt werden kann oder wenn es bei der Verlängerung des Kooperationsplans zu unterschiedlichen Vorstellungen von Bürgergeld-Berechtigten und der zuständigen Integrationsfachkraft kommen sollte, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Dieses Verfahren zielt darauf ab, grundsätzlich in einer Zeit von maximal vier Wochen, ab Einladung zum Schlichtungsgespräch, eine Einigung über den gemeinsamen Weg im Eingliederungsprozess zu erreichen.

 

Das Verfahren kann dabei jeweils von beiden Seiten oder auch gemeinsam eingeleitet werden. Das Ergebnis der Schlichtung wird von der zuständigen Integrationsfachkraft berücksichtigt.